суббота, 6 августа 2016 г.

Fachhochschule

Der Deutsche Krieg von 1866 − ursprünglich als Preußisch-Deutscher Krieg[1] bezeichnet − war die kriegerische Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Bund unter der Führung des Bundesstaates Österreich einerseits und dem Bundesstaat Preußen sowie dessen Verbündeten andererseits. Der Konflikt war der zweite der so genannten deutschen Einigungskriege nach dem vorangegangenen Deutsch-Dänischen und vor dem noch folgenden Deutsch-Französischen Krieg
Das Herzogtum Schleswig (dänisch: Hertugdømmet Slesvig) existierte bis 1864 und umfasste im Wesentlichen das heutige Nordschleswig (Dänemark) und Südschleswig (Deutschland, Schleswig-Holstein). Hauptort war die Stadt Schleswig. Vorläufer des Herzogtums war im frühen Mittelalter das Jarltum Süderjütland (Sønderjylland)
Südschleswig (dänisch: Sydslesvig) bezeichnet den heute deutschen Teil des ehemaligen Herzogtums Schleswig
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Partizip (lat. participium, von particeps „teilhabend“; Plural: Partizipien) ist eine infinite Verbform. Die Bezeichnung deutet auf die Teilhabe (Partizipation) an den Eigenschaften sowohl von Adjektiven als auch von Verben hin. Ähnliches bringt die deutsche Bezeichnung Mittelwort zum Ausdruck, weil das Partizip gleichsam in der Mitte zwischen Verb und Adjektiv steht. Als infinite Verbform ist seine Form unabhängig von grammatikalischen Verbkategorien (Zahl, Person und Modus)
Die Ontologie (altgriechisch ὄν ón ‚seiend‘, Partizip Präsens zu εἶναι eĩnai ‚sein‘, und -logie (aus λόγος lógos „Lehre“, „Wissenschaft“)) ist eine Disziplin der theoretischen Philosophie. Die Ontologie befasst sich mit einer Einteilung des Seienden und den Grundstrukturen der Wirklichkeit und der Möglichkeit. Dieser Gegenstandsbereich ist weitgehend deckungsgleich mit dem, was nach traditioneller Terminologie „allgemeine Metaphysik“ genannt wird. Dabei wird etwa eine Systematik grundlegender Typen von Entitäten (konkrete und abstrakte Gegenstände, Eigenschaften, Sachverhalte, Ereignisse, Prozesse) und ihrer strukturellen Beziehungen diskutiert. Spezielle Gegenstandsbereiche betreffende Fragen sind hingegen zum Beispiel „Was ist der Mensch?“, „Gibt es einen Gott?“ oder „Hat die Welt einen Anfang?“. Diese Themen fielen nach traditioneller Stoffgliederung in den Bereich „spezielle Metaphysik“. Bei einigen traditionellen Herangehensweisen steht der Begriff des Seins und sein Verhältnis zu den einzelnen Entitäten im Vordergrund. Heute werden in der analytischen Ontologie die Ausdrücke „Ontologie“ und „Metaphysik“ zumeist synonym verwendet. In der Informatik werden seit den 1990er Jahren formale Repräsentationssysteme, angelehnt an den philosophischen Begriff, als „Ontologien“ bezeichnet

Synonym

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Als synonym (von griechisch συνώνυμος synōnymos, bestehend aus σύν syn „zusammen“ und ὄνομα ónoma „Name“) bezeichnet man verschiedene sprachliche oder lexikalische Ausdrücke oder Zeichen, die den gleichen oder einen sehr ähnlichen Bedeutungsumfang haben. Insbesondere verschiedene Wörter mit gleicher oder ähnlicher Bedeutung sind Synonyme zueinander, sie stehen in der Relation der Synonymie oder Bedeutungs-, Sinn- oder Verwendungsgleichheit, -ähnlichkeit oder -verwandtschaft. Ein Wort mit mehreren möglichen Bedeutungen ist ein Homonym, dessen Bedeutung sich je nach Kontext oder Aussageabsicht ändern kann. Synonym ist ein Wort daher nur in Beziehung auf ein anderes Wort und auf einen Kontext, der die Bedeutung des Wortes festlegt. Wörter mit gegensätzlicher Bedeutung sind Antonyme
Das Universitätsgesetz 2002 ist ein österreichisches Bundesgesetz, mit dem weite Bereiche des österreichischen Universitätsrechts neu geordnet wurden. Organisationsrechtlich ersetzte es das UOG 1993 und das Kunstuniversitäts-Organisationsgesetz (KUOG), studienrechtlich das Universitäts-Studiengesetz (UniStG). Kundgemacht wurde es im Bundesgesetzblatt I Nr. 120/2002. Die Mehrzahl der Bestimmungen trat mit 1. Oktober 2002 in Kraft, der studienrechtliche Teil mit 1. Jänner 2004
Als Hochschulabschluss wird der nach einem Hochschulstudium verliehene akademische Grad oder sonstige Studienabschluss durch kirchliche oder staatliche Prüfung bezeichnet. In Deutschland verfügen im Jahr 2012 gut neun Millionen Personen oder knapp 13 Prozent der Bevölkerung über einen Hochschulabschluss.[1
Die Fachhochschule (FH) ist eine Hochschulform, die Lehre und Forschung mit anwendungsorientiertem Schwerpunkt auf wissenschaftlicher Grundlage (Hochschule für angewandte Wissenschaften - HAW) betreibt. Die englische Bezeichnung als University of Applied Sciences wird meistens als Namenszusatz geführt
Die Rechtswissenschaft oder Jurisprudenz (von lateinisch iuris prudentia) befasst sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quellen. Eine sachgerechte Deutung juristischer Texte schließt eine wissenschaftliche Beschäftigung mit der Entstehung und der Anwendung von Rechtsquellen und Normen ein. Grundlegend für diese Arbeit ist ein Verständnis der Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtspolitik und Rechtssoziologie. Die vorgenannten Disziplinen werden zusammen mit der Rechtsdogmatik und Methodenlehre auch im Plural als Rechtswissenschaften bezeichnet

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