суббота, 6 августа 2016 г.

Schenkung

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient
Im engeren Sinn versteht man Güter als Wirtschaftsgüter; diese werden über ihre Knappheit definiert (deshalb auch knappe Güter genannt): es handelt sich um ein Gut, das nicht zu jeder Zeit und an jedem gewünschten Ort in der gewünschten Qualität und Menge zur Verfügung steht.[2] Wichtige Eigenschaften von Wirtschaftsgütern sind die Tausch- und Marktfähigkeit.[3
Unter Bedürfnis versteht man in der Alltagssprache Verlangen, Wunsch, Ansprüche ("wachsende Bedürfnisse") oder etwas meist materielles zum Leben Notwendiges.[1][2] In der Psychologie wird Bedürfnis oft definiert als "Zustand oder Erleben eines Mangels, verbunden mit dem Wunsch ihn zu beheben"[3] oder als das Verlangen oder der Wunsch, einem empfundenen oder tatsächlichen Mangel Abhilfe zu schaffen.[4] Dieser allgemeine psychologische Begriff, dem die Termini Motiv (Psychologie) und Motivation sinnverwandt sind, ist Bezugspunkt der Darstellung und ist den wirtschaftswissenschaftlichen, philosophischen oder anderen Verwendungen des Begriffs verwandt
Antizipation ist die Erwartung oder Erwartungshaltung. Ein Ereignis zu antizipieren heißt, anzunehmen, dass ein Ereigniseintritt wahrscheinlich ist. Als Beispiel sei die Aktienbörse angeführt, bei der die Fachleute sagen, dass zukünftige erwartete Ereignisse bereits in die Aktienkurse eingebrieft seien, das heißt im aktuellen Preis schon enthalten

Planung

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Bei der Planung wird berücksichtigt, mit welchen Mitteln das Ziel erreicht werden kann, wie diese Mittel angewendet werden können, um das Ziel überhaupt zu erreichen (Vorgehensmodell), und wie man das Erreichte kontrollieren kann (Steuerung). Als Planungsergebnis erzeugen im Idealfall kurz-, mittel- oder langfristige Pläne Handlungssicherheit.[1][2

Konsum

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Unter Konsum (lateinisch consumere „verbrauchen“) wird allgemein der Verzehr oder Verbrauch von Gütern verstanden. Im volkswirtschaftlichen Sinne steht der Begriff für den Kauf von Gütern des privaten Ge- oder Verbrauchs durch Konsumenten (Haushalte). Betriebswirtschaftlich wird oft der Output von Gütern als Konsum bezeichnet
Wird eine Leistung schenkweise versprochen, liegt ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (ein Vertrag) vor. Dieses ist aber nur einseitig verpflichtend, weil nur der Schenker eine Leistung erbringen muss. Zwar nicht der ganze Schenkungsvertrag, aber das Schenkungsversprechen, also die Willenserklärung des Schenkenden, bedarf der notariellen Beurkundung (Formerfordernis, vgl. § 518 BGB). Wird diese Form nicht eingehalten, so kann der Formmangel durch die spätere Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt werden. Das heißt, eine Beurkundung eines Notars ist etwa dann nicht mehr erforderlich, wenn das Geschenk bereits übereignet wurde. Ein vor der Übergabe geschlossener Schenkungsvertrag wird damit nachträglich wirksam

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