Das öffentliche Lehramt ist mit der Pflicht verbunden, Schülern oder anderen Personen Lehren so darzustellen oder ihnen gegenüber zu vertreten, dass diese hieraus lernen und auf das Berufsleben bzw. eine weiterführende Ausbildung vorbereitet werden. Jeder Lehrer an einer öffentlichen Schule hat das Lehramt inne. Für das Lehramt der evangelischen oder katholischen Religionslehre ist eine kirchliche Bevollmächtigung (vocatio bzw. missio canonica) notwendig
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